Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung & Showvermittlung der Fa. Sound Edition § 1 Vermietung Der Mieter von Gerätschaften sowie Bühnen, Zelte, Ausstattung & Aktionsgeräte hat die Versicherungspflicht zum Wiederbeschaffungswert ( Vandalismus / Feuer / Diebstahl / Zerstörung ). Bei der gleichen wird der Wiederbeschaffungswert sofort fällig ! Bei Ausfall des Mietgegenstands (Schadensfall) haftet der Mieter in höhe des Gewinnausfalls. § 2 Haftung der Fa. Sound Edition Der Mieter verpflichtet sich bei öffentlichen Veranstaltungen eine Haftpflicht bzw. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Von seiten des Vermieters erfolgt diesbezüglich keine Absicherung. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt versicherungstechnisch zu lasten des Mieters. Ausgeschlossen sind Aktionsgeräte wie Springburgen, Karusselle & Rodeoreiter. Die bezeichneten Aktionsgeräte werden vom Vermieter haftpflichtversichert. Eine Einwandfreie Funktionsweise wird vom Vermieter gewährleistet. § 3 Zahlung / Kündigung Bei Bestellungen von Ausstattungen wie B. Zelte,Bühnen, Technik, Aktionsgerätes bzw. einer gesamten Festlichkeit ist der Rechnungsbetrag mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung zu entrichten. Es sei denn, eine andere Absprache wurde getroffen. Ein Vertrag auf dem Sektor der Show oder der Vermietung entsteht bei kurzfristigen Terminierung auch durch eine mündliche Zusage. Bei einer Stornierung von Verträgen / Aufträgen bzw. mündlichen Zusagen innerhalb von 14 Tagen entsteht eine Stornierungsgebühr von mindestens 50% des Nettovertrags- Nettoauftragswertes. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung entsteht eine Gebühr in Höhe von 100 % des Nettovertrags- Nettoauftragswertes. Die Prozente können unter der Vorraussetzung überschritten werden, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug wird eine Verzinsung in Höhe von 8% über den Bundesdicountsatzes festgelegt. § 4 Erfüllungsort Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Neuruppin. § 5 Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichen Ausschluss des "Einheitlichen UN- Kauf rechtes". Ist der Kunde Vollkaufmann, ist für beide Vertragspartner der Gerichtsstand in Neuruppin begründet. Wir haben jedoch das Recht, nach unserer Wahl die Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. § 6 Schlussbestimmung Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien angemessen Rechnung trägt. Stand 08 / 15