Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung & Showvermittlung der Fa.
Sound Edition





§ 1 Vermietung


Der Mieter von Gerätschaften sowie Bühnen, Zelte, Ausstattung &
Aktionsgeräte hat die Versicherungspflicht zum Wiederbeschaffungswert (
Vandalismus / Feuer / Diebstahl / Zerstörung ). Bei der gleichen wird der
Wiederbeschaffungswert sofort fällig ! Bei Ausfall des Mietgegenstands
(Schadensfall) haftet der Mieter in höhe des Gewinnausfalls.


§ 2 Haftung der Fa. Sound Edition


Der Mieter verpflichtet sich bei öffentlichen Veranstaltungen eine
Haftpflicht bzw. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Von
seiten des Vermieters erfolgt diesbezüglich keine Absicherung. Die Nutzung
der Mietgegenstände erfolgt versicherungstechnisch zu lasten des Mieters.
Ausgeschlossen sind Aktionsgeräte wie Springburgen, Karusselle &
Rodeoreiter. Die bezeichneten Aktionsgeräte werden vom Vermieter
haftpflichtversichert. Eine Einwandfreie Funktionsweise wird vom Vermieter
gewährleistet.


§ 3 Zahlung / Kündigung


Bei Bestellungen von Ausstattungen wie B. Zelte,Bühnen, Technik,
Aktionsgerätes bzw. einer gesamten Festlichkeit ist der Rechnungsbetrag
mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung zu entrichten. Es sei denn, eine
andere Absprache wurde getroffen. Ein Vertrag auf dem Sektor der Show oder
der Vermietung entsteht bei kurzfristigen Terminierung auch durch eine
mündliche Zusage. Bei einer Stornierung von Verträgen / Aufträgen bzw.
mündlichen Zusagen innerhalb von 14 Tagen entsteht eine Stornierungsgebühr
von mindestens 50% des Nettovertrags- Nettoauftragswertes. Bei einer
Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung entsteht eine Gebühr
in Höhe von 100 % des Nettovertrags- Nettoauftragswertes. Die Prozente
können unter der Vorraussetzung überschritten werden, wenn ein höherer
Schaden nachgewiesen wird. Bei Zahlungsverzug wird eine Verzinsung in Höhe
von 8% über den Bundesdicountsatzes festgelegt.


§ 4 Erfüllungsort


Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Neuruppin.


§ 5 Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter
ausdrücklichen Ausschluss des "Einheitlichen UN- Kauf rechtes". Ist der
Kunde Vollkaufmann, ist für beide Vertragspartner der Gerichtsstand in
Neuruppin begründet. Wir haben jedoch das Recht, nach unserer Wahl die Klage
auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.


§ 6 Schlussbestimmung


Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige, die in
ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien
angemessen Rechnung trägt.




Stand 08 / 15